Honda Roller SH125
Ausbildungsfahrzeug: Honda SH 125 (Roller Automatik) Theoretische Ausbildung: 360 Minuten (90 Minuten Fahrphysik, 180 Minuten Technik und 90 Minuten Gesetz) Klassenspezifische Theorie: siehe Themliste Praktische Ausbildung: fünf Einheiten zu je 90 Minuten (450 Minuten) (Mindestanforderung nach FEV Anlage 7) Mehrstunden werden mit 50,00 Euro je 45 Minuten berechnet Kosten: Grundbegühr: 195,00 Euro Fahrstunden: 500,00 Euro (fünf Einheiten zu je 90 Minuten (450 Minuten) Gesamtkosten 695,00 Euro Fahrlehrer: Michael Vennen Unterrichtsort: Mühlenstraße 24, 41352 Korschenbroich Benötigte Unterlagenfür das Straßenverkehrsamt: - Personalausweis oder Reisepass - Lichtbild (biometrisch 35 x 45 mm) - Bescheinigung der Fahrschule - Rechnung der Fahrschule - den „alten“ Führerschein. Sofern Ihr Führerschein nicht in Ihrer 1. Ausstellungsbehörde ausgestellt wird, benötigen Sie von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde einen Auszug aus der Fahrerlaubnisdatei. Die Kosten für die Eintragung betragen insgesamt 47,50 Euro beim Straßenverkehrsamt.
Fahrerlaubnisklasse: Leichtkrafträder bis max. 125 ccm und max. 11 kW (15 PS) Leistungsgewicht 0,1 kW/kg Leergewicht Hat die Maschine 11kW so muss sie 110 kg Leergewicht haben Ein Beispiel: Leergewicht der Maschine 100 kg 100 x 0,1= 10 kW Leistung der Maschine Der B196 ist kein Motorradführerschein und daher ist auch kein Aufstieg auf die Fahrerlaubnisklasse A2 möglich. Er ist eine Erweiterung des PKW-Führerschein Klasse B und nur in Deutschland gültig.
M o t o r r a d f a h r s c h u l e
Schlüsselzahl B196
Der erleichterte Weg zum „125er“