Welche Papiere benötigt das Straßenverkehrsamt?Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses (beidseitig)Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle (eine Sehtestbescheinigung ist 2 Jahre gültig)Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmenein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)Kopie eines evtl. bereits vorhandenen Führerscheins bei KlassenerweiterungFührerscheinantragsformular (in der Fahrschule erhältlich)Zusätzliche Dokumente für den Führerschein ab 17 Jahre:Einverständnis der Sorgeberechtigten (Formular Antrag zur Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17")Einverständniserklärung der Begleitperson (Formular Anlage zum Antrag zur Teilnahme am Modell "Begleitetes Fahren ab 17")Eine Kopie des Führerscheines sowie des Personalausweises/Reisepasses - jeweils Vorder- und Rückseite - der BegleitpersonenZusätzliche Dokumente für Ausländische Fahrschüler:Gültige Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde Gültige Meldebescheinigung des EinwohnermeldeamtesOriginal des ausländischen Führerscheins (falls vorhanden) inkl. amtlicher ÜbersetzungTheoretische AusbildungOhne Vorbesitz einer Fahrerlaubnis12 Doppelstunden á 90 Min. allgemeine Theorie 2 Doppelstunden á 90 Min. klassenspezifische Theorie (Thema 13 + 14).Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis 6 Doppelstunden á 90 Min. allgemeine Theorie2 Doppelstunden á 90 Min. klassenspezifische Theorie (Thema 13 + 14)Mit dem persönliches Fahrschul-Login behält jeder den Überblick über die absolvierten TheoriestundenTheoretische Prüfungwenn alle Theoriestunden absolviert worden sind und der Führerscheinantrag des Straßenverkehrsamtes in der Fahrschule vorliegt, kann die theoretische Prüfung beim TÜV gemacht werdenPraktische AusbildungGrundausbildung: Variable Anzahl Fahrstunden á 45 Minuten Sonderfahrten: 12 Fahrstunden á 45 Min. Sonderfahrten( 3 Beleuchtungs-, 5 Überland- und 4 Autobahnfahrten)